Coronavirus-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums

Das Bundesgesundheitsministerium hat inzwischen eine Coronavirus-Impfverordnung veröffentlicht.

Für Betroffene mit seltenen Erkrankungen ist vor allem § 3 j) zur Einordnung "Schutzimpfungen mit hoher Priorität" interessant:

"Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht"

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https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/CoronaImpfV_BAnz_AT_08.02.2021_V1.pdf