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Seid Ihr arbeitsfähig?
Voll arbeitsfähig 20%  20%  [ 7 ]
Eingeschränkt arbeitsfähig 29%  29%  [ 10 ]
Arbeitslos infolge der Erkrankung 6%  6%  [ 2 ]
Berentet 23%  23%  [ 8 ]
Krankgeschrieben 9%  9%  [ 3 ]
Arbeitslos / Erziehungsurlaub / Sonstiges 9%  9%  [ 3 ]
Selbständig 6%  6%  [ 2 ]
Abstimmungen insgesamt : 35
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 Betreff des Beitrags: Arbeitsfähigkeit
BeitragVerfasst: 25.03.2007, 19:36 
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Registriert: 17.02.2007, 11:36
Beiträge: 99
Wohnort: bei Darmstadt (Hessen)
Hallo!

Mein Mann und ich interessieren sich dafür, wie es bei Euch mit der Arbeitsfähigkeit aussieht. Wir würden uns über eine rege Beteiligung an der Umfrage sehr freuen. Danke!

Tinamaus


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 26.03.2007, 14:18 
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Registriert: 19.09.2006, 15:33
Beiträge: 50
Wohnort: Schleswig-Holstein
Hallo Tinamaus,
ich kann auch wegen meiner Syringomyelie und meinem Hypophysentumor ( wächst wieder nach ) nicht mehr arbeiten.
Mein Körper hat einfach keine Kraft mehr und da es bei mir Flöhe und Läuse sind, sind die Ärzte auch überfordert.

_________________
Hab ein Lied auf den Lippen,
verliere nie den Mut,
hab Sonne im Herzen,
und alles wird gut!


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 Betreff des Beitrags: Re: Arbeitsfähigkeit
BeitragVerfasst: 05.11.2007, 09:48 
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Registriert: 09.03.2007, 01:19
Beiträge: 6
Tinamaus hat geschrieben:
Hallo!

Mein Mann und ich interessieren sich dafür, wie es bei Euch mit der Arbeitsfähigkeit aussieht. Wir würden uns über eine rege Beteiligung an der Umfrage sehr freuen. Danke!

Tinamaus

Liebes Ehepaar "Tinamaus",

soeben habe ich mich an Ihrer Umfage zur Arbeitsfähigkeit beteiligt.

In Wirklichkeit fragen Sie vor allem aber die Berufssituation ab.

Arbeitsfähigkeit und Berufssituation sind aber ist nicht dasselbe; B. ist eine sozialer, A. hingegen ein medizinischer Status.

Deswegen empfehle Ihnen, zumindestens auch die Frage hinzuzunehmen, ob der gegenwärtige berufliche Status der Selbsteinschätzung der gesundheitlichen Situation entspricht.

Ich habe mich nämlich zu den, somit gegenwärtig "31% Berenteten" zugeordnet, halte mich aber zugleich für "eingeschränkt arbeitsfähig", mit anderen Worten für auf einem behinderungsgerechten Arbeitsplatz voll für meinen Arbeitgeber verwendbar (§ 81, Abs. 4 SGB IX : Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers).

Wie bei allen chronischen Erkrankungen ist auch bei unseren NNR-Krankheitsbildern davon auszugehen, dass sie zu sozialen Benachteiligungen und Ausgrenzungen von Dritten zum eigenen Vorteil ausgenutzt werden.


Mit freundlichen Grüßen,
Heribert Süttmann


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 05.11.2007, 20:48 
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Registriert: 17.02.2007, 11:36
Beiträge: 99
Wohnort: bei Darmstadt (Hessen)
Hallo Heribert!

Vielen Dank für den Hinweis. Das Thema ist wirklich nicht so einfach zu erfassen... Vielleicht hätte ich statt "eingeschränkt arbeitsfähig" besser "Teilerwerbsgemindert" schreiben sollen. Es gibt ja schließlich auch Leute, die eine halbe Erwerbsminderungsrente bekommen.

_________________
Liebe Grüße!

Tinamaus


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 05.11.2007, 22:09 
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Registriert: 09.03.2007, 01:19
Beiträge: 6
Tinamaus hat geschrieben:
Hallo Heribert!

Vielen Dank für den Hinweis. Das Thema ist wirklich nicht so einfach zu erfassen... Vielleicht hätte ich statt "eingeschränkt arbeitsfähig" besser "Teilerwerbsgemindert" schreiben sollen. Es gibt ja schließlich auch Leute, die eine halbe Erwerbsminderungsrente bekommen.


Lieber Tinamaus,
ich habe den Eindruck, dass ich mich nicht deutlich genug ausgedrückt
habe. Deswegen versuche ich es noch einmal.

Manche Menschen mit einer chronischen Erkrankung der Hypophysen/Nebennierenrinden-Achse (oder einer anderen chronischen Erkrankung, denn um welche es sich genau handelt, ist in diesem Zusammenhang unwichtig) müssen wegen ihrer chronischen Erkrankung ihren beruflichen Status ändern, besser gesagt verändern lassen. Denn letztlich handelt hier ja der Arbeitgeber, Dienstherr oder die Rentenversicherung.

Oder als Selbständige müssen sie die Selbständigkeit aufgeben; dann nehmen sie entweder Versorgungsansprüche gegenüber den Versorgungskassen (als Ärzte, Rechtsanwälte z.B.) oder gegebenenfalls, wenn sie entsprechende Versicherungspolicen haben, privaten Versicherern in Anspruch; dann werden sie ebenfalls begutachtet, und ihre Arbeitsunfähigkeit anerkannt.

Daraus ergibt sich, dass ausschließlich Selbständige, deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit es erlaubt, den Umfang ihrer beruflichen Tätigkeit der Einchränkung ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit durch die chronische Erkrankung anzupassen, ihre "Arbeitsfähigkeit" allein oder vorrangig selber beurteilen können.
Auch Selbständige, deren wirtschaftliche und persönliche Leistungsfähigkeit infolge der Einschränkung durch die chronische Erkrankung ihnen keine andere Wahl lassen, als zur Arbeitsagentur zu gehen und Hartz IV zu nehmen, können ihre "Arbeitsfähigkeit" allein oder vorrangig selber beurteilen. Sie müssen es dann aber auch.

Alle anderen sind von dem arbeitsmedizinischen Urteil über ihre "Arbeitsfähigkeit" des Arbeitgebers, Dienstherrn, der Versorgungskasse der Rentenversicherung oder der privaten Versicherung abhängig. Dabei können die Betroffenen es nicht so halten, wie im medizinischen Bereich, und eine Diagnose, welche ihnen nicht gefällt, von einem anderen Arzt oder Ärztin überprüfen lassen, oder einem dritten, vierten, fünften ...

Daraus folgt, dass sich die Betroffenen falsch beurteilt sehen können, entweder überfordert (was bei der Unterschätzung hormoneller Erkrankungen in den AHP häufig zu erwarten ist), oder unterfordert (m.a.W.: sie halten den Statusverlust für arbeitsmedizinisch, behindertenrechtlich oder ähnlichem nicht für begründet oder ausreichend begründet).

Ich fasse zusammen:
"Arbeitsfähigkeit" ist eine arbeitsmedizinische, sozialmedizinische Kategorie der Berufswelt, nicht des Gesundheitswesens.
Der Mensch mit einer chronischen Erkrankung kann deswegen Veränderungen des beruflichen Status gewollt oder nicht gewollt haben.
Er kann solche Veränderungen hinzunehmen oder nicht hinzunehmen gehabt haben.
Er kann mit dieser Veränderung zufrieden oder unzufrieden sein.

Mit Ihrer Umfrage, lieber Tinamaus, fragen Sie nur den Status derer ab, die antworten. Damit erhalten sie nur das Ergebnis, welches man erwarten durfte: wahrscheinlich mehr berentete, als im Bevölkerungsdurchschnitt.
Aber wichtig ist doch, was die Betroffen erlebt haben in diesem Zusammenhang, und wie sie es beurteilen.
Viele Grüße,
Heribert


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 07.11.2007, 22:53 
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Registriert: 19.09.2006, 16:33
Beiträge: 154
Hallo Tina,

habe heute diesen Ausdruck der BfA ,den jährlichen Status bekommen. Darin wurde mir mitgeteilt, dass ich die Anwartschaften nicht erfüllt habe für eine Erwerbsminderungsrente.
Hatte geschrieben, dass ich für die Hormongeschichten einen GdB von 30% bekommen habe. Und den Antrag auf Erhöhung wegen der anderen Dinge gestellt habe.
Eine Psychotherapie wird für zwingend erforderlich angesehen.
Mein Arzt sagte mir, dass ich nie wieder werde arbeiten können. Ein Rentenantrag wurde vor ein oder waren es zwei Jahren, abgelehnt.Das ist ein Kapitel wo man lange kämpfen muss.
Mein Kopf sagt mir, ich möchte noch arbeiten, aber mein Körper sagt , er kann nicht mehr.
Die Gutachter verfahren aber nach einem bestimmten Muster und man braucht einen langen Atem, um da irgendwas erreichen zu können.
Meist kommt dann, dass wir psychisch kaputt sind.Und darauf wird eine Rente gewährt. Nicht jedoch auf die ursprüngliche Erkrankung.
So wurde es mir in der vergangenen Woche erklärt.

_________________
Wer lesen und vor allem richtig verstehen kann ,und nicht versteht, was er verstehen möchte, hat viel erreicht.


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