Tinamaus hat geschrieben:
Hallo Heribert!
Vielen Dank für den Hinweis. Das Thema ist wirklich nicht so einfach zu erfassen... Vielleicht hätte ich statt "eingeschränkt arbeitsfähig" besser "Teilerwerbsgemindert" schreiben sollen. Es gibt ja schließlich auch Leute, die eine halbe Erwerbsminderungsrente bekommen.
Lieber Tinamaus,
ich habe den Eindruck, dass ich mich nicht deutlich genug ausgedrückt
habe. Deswegen versuche ich es noch einmal.
Manche Menschen mit einer chronischen Erkrankung der Hypophysen/Nebennierenrinden-Achse (oder einer anderen chronischen Erkrankung, denn um welche es sich genau handelt, ist in diesem Zusammenhang unwichtig) müssen wegen ihrer chronischen Erkrankung ihren beruflichen Status ändern, besser gesagt verändern lassen. Denn letztlich handelt hier ja der Arbeitgeber, Dienstherr oder die Rentenversicherung.
Oder als Selbständige müssen sie die Selbständigkeit aufgeben; dann nehmen sie entweder Versorgungsansprüche gegenüber den Versorgungskassen (als Ärzte, Rechtsanwälte z.B.) oder gegebenenfalls, wenn sie entsprechende Versicherungspolicen haben, privaten Versicherern in Anspruch; dann werden sie ebenfalls begutachtet, und ihre Arbeitsunfähigkeit anerkannt.
Daraus ergibt sich, dass ausschließlich Selbständige, deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit es erlaubt, den Umfang ihrer beruflichen Tätigkeit der Einchränkung ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit durch die chronische Erkrankung anzupassen, ihre "Arbeitsfähigkeit" allein oder vorrangig selber beurteilen können.
Auch Selbständige, deren wirtschaftliche und persönliche Leistungsfähigkeit infolge der Einschränkung durch die chronische Erkrankung ihnen keine andere Wahl lassen, als zur Arbeitsagentur zu gehen und Hartz IV zu nehmen, können ihre "Arbeitsfähigkeit" allein oder vorrangig selber beurteilen. Sie müssen es dann aber auch.
Alle anderen sind von dem arbeitsmedizinischen Urteil über ihre "Arbeitsfähigkeit" des Arbeitgebers, Dienstherrn, der Versorgungskasse der Rentenversicherung oder der privaten Versicherung abhängig. Dabei können die Betroffenen es nicht so halten, wie im medizinischen Bereich, und eine Diagnose, welche ihnen nicht gefällt, von einem anderen Arzt oder Ärztin überprüfen lassen, oder einem dritten, vierten, fünften ...
Daraus folgt, dass sich die Betroffenen falsch beurteilt sehen können, entweder überfordert (was bei der Unterschätzung hormoneller Erkrankungen in den AHP häufig zu erwarten ist), oder unterfordert (m.a.W.: sie halten den Statusverlust für arbeitsmedizinisch, behindertenrechtlich oder ähnlichem nicht für begründet oder ausreichend begründet).
Ich fasse zusammen:
"Arbeitsfähigkeit" ist eine arbeitsmedizinische, sozialmedizinische Kategorie der Berufswelt, nicht des Gesundheitswesens.
Der Mensch mit einer chronischen Erkrankung kann deswegen Veränderungen des beruflichen Status gewollt oder nicht gewollt haben.
Er kann solche Veränderungen hinzunehmen oder nicht hinzunehmen gehabt haben.
Er kann mit dieser Veränderung zufrieden oder unzufrieden sein.
Mit Ihrer Umfrage, lieber Tinamaus, fragen Sie nur den Status derer ab, die antworten. Damit erhalten sie nur das Ergebnis, welches man erwarten durfte: wahrscheinlich mehr berentete, als im Bevölkerungsdurchschnitt.
Aber wichtig ist doch, was die Betroffen erlebt haben in diesem Zusammenhang, und wie sie es beurteilen.
Viele Grüße,
Heribert