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BeitragVerfasst: 07.09.2011, 20:54 
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Registriert: 24.02.2009, 21:20
Beiträge: 13
Hallo Leidensgenossen,

ich überlege schon seit einiger Zeit einen Schwerbehindertenantrag zu stellen.
Ich bin 46 Jahre, weiblich, habe seit Geburt Hypophysenvorderlappeninsuffizien, Nebennierenrindeninsuffizienz, Wachstumshormonmangel, Geschlechtshormonmangel, Osteopenie u.a.
Nehme die üblichen Tabletten, nur kein Wachstumshormon.
:lol:
Hat jemand, der dieselben Krankheiten hat Erfahrungen mit der Antragstellung?

Den Antrag habe ich mir bereits geholt, ich wollte mich auch noch bei den Versorgungsämtern beraten lassen, weil mir nicht so recht klar, ich wenn man z.w. eine Prozentzahl anerkannt bekommt, muss man dann auf alle Fälle noch die Gleichstellung beantragen und wo?

Da ich Beamtin bin, einen sicheren Job habe, würde ich es u.a. auch wegen der Steuerermäßigung versuchen, den Antrag zu stellen. Und wer weiß, was man im Alter noch so alles bekommt. Da ist es dann einfach, wenn man einen gewissen Prozentsatz der Behinderung bereits anerkannt hat.
Das Urteil von Mai 2004 bzgl. Hypophsenerkrankungen kenne ich auch.
Ist es ratsam, bei der Antragstellung auf dieses Urteil hinzuweisen?

Wer kann mir einen Rat geben?

Viele Grüße,
Liebchen


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BeitragVerfasst: 12.09.2011, 14:44 
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Registriert: 28.01.2009, 20:09
Beiträge: 28
Wohnort: Osnabrück
Hallo,

habe mit Cushing und ohne Nebennieren nur 30 % zugesprochen bekommen.
Keine Gleichstellung.
Bringt für die Steuer dennoch ein bißchen was - und...wir sind schon gestraft genug...
Also mitnehmen.
Habe mich beim Integrationsfachdienst der Caritas beraten lassen!!!


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BeitragVerfasst: 18.09.2011, 16:55 
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Registriert: 05.07.2009, 11:08
Beiträge: 29
Wohnort: Berlin
hallo,

ich hatte auch mit dem gedanken gespielt und hatte dann auch am 14.10.2010 meinen erstantrag zum versorgungsamt hier in berlin gesendet.
am 20.12.10 habe ich dann einen bescheid bekommen und eine feststellung einer behinderung im sinne des §69 abs. 1 sgb ix kann bei mir nicht getroffen werden.
habe dann einen wiederspruch vom 13.01.2011 eingereicht und heute antwort bekommen, dass der wiederspruch keinen erfolg haben konnte.

ich habe, hypophyseninsuffizien, nebennierenrindeninsuffizienz, wachstumshormonmangel, geschlechtshormonmangel.

hat ein wiederspruch bei sozialgericht aussicht auf erfolg?
leider kenne ich niemanden hier, der die gleichen ausfälle hat und einen gdb von wenigstens 30 hat.

was ist eigentlich mit diesem urteil, L 15 SB 23/02 Bayerisches LSG - Urteil vom 11. Mai 2004

GdB-Vorgaben für die Folgen einer Hypophysenvorderlappeninsuffizienz (nach Tumoroperation) sind in den Anhaltspunkten (AHP) nicht ausdrücklich geregelt. Unter Nr. 26.15 AHP ist lediglich die "chronische Nebennierenrindeninsuffizienz (Addison-Syndrom)" erwähnt. Diese sei gut behandelbar, so dass in der Regel dauernde Beeinträchtigungen nicht zu erwarten seien. Selten auftretende Funktionsstörungen seien analogen funktionellen Beeinträchtigungen (z.B. orthostatische Fehlregulation) entsprechend zu beurteilen. Diese Lücke in den AHP zwingt dazu, die GdB-Bewertung für die Folgen der Tumoroperation des Klägers (ohne die psychische und die Sehbeeinträchtigung) in erster Linie in Analogie zu den Vorgaben in den AHP Nr. 26.15 für die Zuckerkrankheit vorzunehmen. Hier wie dort geht es um den Ausgleich eines Hormonmangels. Da der Kläger sowohl mit Tabletten (täglich je 1 Tablette zur Substitution des Schilddrüsenhormons bzw. 2 Tabletten Hydrocortison - bei Belastungen auch mehr -) als auch mit Spritzen (täglich 1 Spritze bezüglich des Wachstumshormons und alle drei Wochen oder auch kürzer 1 Spritze bezüglich des Geschlechtshormons) behandelt wird, ist dies vergleichbar mit der Behandlung eines Diabetikers durch Diät, orale Antidiabetika und ergänzende Insulin-Injektionen. Hierfür ist in den AHP ein GdB von 30 vorgesehen.

ist das urteil hilfreich, habe keinen gdb bis jetzt...

gruss lars

_________________
Komplette HVL-Insuffizienz;
März 2009 Entfernung Kraniopharyngeom (UKB Marzahn Berlin);
Anfang Oktober 2009, Entfernung eines weiteren Kranio. und Totalentfernung der Hypophyse (UKE Hamburg, Dr.Flitsch)


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BeitragVerfasst: 23.09.2011, 13:01 
Hallo Lars,

zunächst mal will man Geld sparen - dass heißt - es wird zunächst mal alles abgelehnt.
Widerspruch einlegen ist schon mal wichtig. Auch wenn "die Aussicht auf keinen Erfolg" genannt wird, dann ist das im Prinzip wie eine Art "Einschüchterung" zu werten. Man sollte auch wieder daraufhin Widerspruch einlegen und signalisieren, dass man auch bereit ist vor das Sozialgericht zu ziehen - um sein Recht durchzusetzen.

Man sollte sich nicht einschüchtern lassen.

Wende dich doch mal an den BAGH. Dort kann man Dich kostenlos beraten und evtl. sogar auch bei einer Klage helfen.

Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte e.V.
Kirchjfeldstrasse 149
40215 Düsseldorf
Tel.: 0211-310060
eMail: Referat-Recht@BAGH.de

Die Internetseite hjabe ich gerade nicht zur Hand - sorry.

Herzlichste Grüße

Walter Diehl


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BeitragVerfasst: 23.09.2011, 18:52 
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Registriert: 05.07.2009, 11:08
Beiträge: 29
Wohnort: Berlin
Hallo euch allen,

als erstes möchte ich euch beiden danken ,Walter und Birgitt, für eure Unterstützung.

Ich habe der BAG Selbsthilfe eine Email mit meinem Anliegen zugesandt und warte jetzt auf Antwort und werde mich noch weiterhin informieren.
______________________________________________

26.September

Von der BAG Selbsthilfe habe ich noch keine Antwort bekommen,
die unabhängige Patientenberatung Deutschland kann mich nicht mehr beraten weil der nächste Schritt das Sozialgericht wäre und mir wurde nur gesagt das das Urteil nur auf Landesebene für Bayern zählt.

Sollte ich es trotzdem versuchen? :?
Ich bin mir jetzt total unsicher und habe am 06.10. ein Beratungsgespräch bei einer Anwältin für Sozialrecht.

Lars

_________________
Komplette HVL-Insuffizienz;
März 2009 Entfernung Kraniopharyngeom (UKB Marzahn Berlin);
Anfang Oktober 2009, Entfernung eines weiteren Kranio. und Totalentfernung der Hypophyse (UKE Hamburg, Dr.Flitsch)


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BeitragVerfasst: 22.04.2012, 11:02 
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Registriert: 19.04.2011, 10:52
Beiträge: 15
Hallo, Lars,

darf ich Dich mal nach dem weiteren Verlauf des Schwerbehindertenantrages bzw. -verfahrens fragen?

Habe ebenfalls HVL-Insuffizienz mit meines Erachtens div. Beeinträchtigungen und auf Anraten meiner Reha-Ärzte am 17.01.2011 einen Antrag auf Schwerbehindertenausweis gestellt. Über diesen Antrag wurde - nach sage und schreibe 1 (!) Jahr schriftlich entschieden wurde.
Es wurde ein GdB von 20 % -"Operative Teilentfernung der Hirnanhangdrüse, Hormonsubstitution" anerkannt.
Ich habe dann umgehend schriftlich Widerspruch eingelegt mit einem freundlichen Schreiben, in dem ich auf meine Besonderheiten hingewiesen und um Überprüfung der Entscheidung gebeten habe.
Diesmal hatte ich schneller (schon nach rd. 10 Wochen) Antwort: "Ihrem Widerspruch kann ich nicht abhelfen und habe diesen zuständigkeitshalber an die Bezirksregierung Münster abgegeben." Im Antwortschreiben wurde in keinster Weise auf meine Angaben im Widerspruchsschreiben bzw. warum man diese nicht berücksichtigen könne, eingegangen.
Von Münster hatte ich noch schneller (d. h. nach rd. 2 Wochen) Antwort: " Ihren Widerspruch vom ... gegen meinen Bescheid vom .... weise ich zurück. Gründe: Sie sind mit der Höhe des festgestellten GdB nicht einverstanden. Auch sollen weitere Gesundheitsstörungen berücksichtigt werden. Menschen sind behindert, wenn sie mehr als sechs Monate aus gesundheitlichen Gründen nur beeinträchtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Bei mehreren gesundheitlichen Beeinträchtigungen richtet sich der GdB nach derjenigen mit dem höchsten Einzelwert. Der GdB entspricht nicht der Summe der Einzelwerte. Entscheidend ist, wie sich die einzelnen Beeinträchtigungen auswirken und gegenseitig beeinflussen. Leichte Beeinträchtigungen mit einem Einzelwert von 10 wirken sich in der Regel nicht aus. Auch Einzelwerte von 20 erhöhen oft nicht den GdB. Gesundheitsstörungen mit einem Einzelwert von weniger als 10 werden nicht in die Bewertung einbezogen. Einschränkungen, die für das Lebensalter typisch sind, können nicht berücksichtigt werden. Ihre medizinischen Unterlagen wurden unter ärztlicher Beurteilung erneut geprüft. Die von Ihnen eingereichten Unterlagen sind ebenfalls in die Entscheidung eingeflossen. Ihre Beeinträchtigungen sind mit einem GdB von 20 % richtig bewertet."
Wenn ich damit nicht einverstanden bin, steht mir das Klageverfahren offen. Wieder keinerlei Eingehen auf meine Ausführungen, nur "Allgemeinplätze".

Hat jemand anders auch ähnliche Erfahrungen?

Ursel


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